Neubaugebiet / Baugrundstücke

Als ländlicher Zentralort ist Hanerau-Hademarschen Schwerpunkt für den Wohnungsbau auch über den örtlichen Bereich hinaus.

Aufgrund der Tatsache, dass der Wohnraum in der Gemeinde sehr beschränkt ist, war die Gemeinde „gezwungen“, ein neues Bebauungsgebiet auszuweisen.

Das neu ausgewiesene Gebiet "Byn Hollenbarg" soll überwiegend zum Wohnen dienen.

In dem Wohngebiet WA 1 ist eine zweigeschossige Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, im WA 2 eine Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern und im WA 3 eine Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen.

Es sind in allen Bereichen maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Auf den Grundstücken des WA 2 und 3 ist jeweils nur eine Wohneinheit zulässig, die Firsthöhe beträgt maximal 9 m und es sind zwei Stellplätze je Wohneinheit anzulegen.

Die Festsetzung der baulichen Gestaltung des Wohngebietes erfolgt auf der Grundlage des BauGB und der LBO-SH. Auch wenn den Grundstückseigentümern eine gestalterische Freiheit zugebilligt wird, ist ein gewisses Maß an Vorgaben notwendig. Diese sind ggfs. zu erfragen.